Rechtsgebiete

Eine Übersicht der Rechtsgebiete der Kanzlei
Annegret Viebig-Sandler:

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.


Beispielhaft dürfen wir Ihnen unsere Tätigkeitsbereiche zu ausgewählten Themen wie folgt darstellen:

Familienrecht

Wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so stark emotional betroffen und oftmals belastet, wie das Familienrecht. Die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung/Scheidung sind nicht selten von existentieller Bedeutung. Uns ist daran gelegen, dass nie der Blick auf die von einer Trennung der Eltern betroffenen Kinder verloren geht und deren Bedürfnisse und Interessen vorrangig beachtet werden.

Wohnungseigentums- und Mietrecht

Ob als Immobilieneigentümer oder Mieter – die Wohnung ist der geschützte Lebensraum auf den wir alle angewiesen sind. Das deutsche Recht schützt den Eigentümer und Vermieter ebenso wie den Mieter. Dies gilt in zivilrechtlicher Hinsicht, wie im Hinblick auf die nach dem Grundgesetz verbürgten Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Die denkbaren Konflikte sind vielfältig wie das Leben und die gesetzlichen Rechtsgrundlagen – Wohnungseigentumsgesetz, Mietrecht – geben uns das notwendige Instrumentarium an die Hand, diese Konflikte zu lösen. Das Gesetz gibt allen Betroffenen nicht nur Rechte, sondern erlegt auch Pflichten auf und wir verstehen unsere Aufgabe auch dahingehend, diese jeweiligen Rechte und Pflichten deutlich herauszuarbeiten und zu erläutern, um dann die Möglichkeiten zur Konfliktlösung aufzuzeigen.

Baurecht

Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Ihre Interessen in Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Anordnungen (z. B. Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen u. ä.) oder bauplanungsrechtlichen Fragen. Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir unsere Mandanten unter anderem gegenüber den Vertragspartnern bei Erwerb oder Errichtung einer Immobilie, Baumängeln und auch nachbarrechtlichen Fragen.

Verkehrsrecht

Vom Bußgeldbescheid über Verkehrsstrafrecht bis hin zur Geltendmachung von Mängelansprüchen beim Fahrzeugkauf oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Unfalls – wir vertreten Sie umfassend rund um alle mit dem Verkehrsrecht in Verbindung stehenden Angelegenheiten.

Verwaltungsrecht

Im Rahmen verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten vertreten wir Sie gegenüber allen Behörden. Hierzu zählen z. B. auch ausländerrechtliche Angelegenheiten, gewerbe- und gaststättenrechtliche Angelegenheiten, aber auch Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Naturschutzrechtes und ähnliches.

Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen, erbvertraglicher Regelungen oder auch bei der vorzeitigen Übertragung Ihres Besitzes, sowie nach einem Erbfall bei der Geltendmachung von Ansprüchen als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe oder Pflichtteilsberechtigter, unterstützen Sie aber auch bei der Erfüllung etwaiger Auskunftsverpflichtungen oder eines Vermächtnisses als Erbe.