Vergütung
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit und dem Umfang der erbrachten Leistungen. Mit individuellen Vergütungsvereinbarungen, die der Textform bedürfen, kann im Rahmen der gesetzlichen Regelungen von dieser Berechnungsweise abgewichen werden.
Wir achten darauf, dass unsere Vergütung dem einzelnen Mandat angemessen ist. Deshalb vereinbaren wir unsere Vergütung insbesondere unter Berücksichtigung des mit dem konkreten Mandat zusammenhängenden Umfanges unserer anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit einer Angelegenheit, der Bedeutung der Angelegenheit für unseren Mandanten sowie dessen wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Kostentransparenz in dieser Frage bedeutet für uns, mit unseren Mandanten diese Fragen bereits zu Beginn des Mandatsverhältnisses zu erörtern und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren, aber auch sonstiger Kosten wie Gerichtskosten oder Auslagen, zu erläutern.
Auf diese Weise schaffen wir Vertrauen und versetzen unsere Mandanten in die Lage, die durch uns erbrachten Leistungen in ihrem Wert richtig einschätzen zu können. Für individuelle Lösungen, die die vorgenannten Aspekte berücksichtigen, sind wir stets offen.